Am 01. Januar 2022 gab es seitens des Gesetzgebers für Arbeitsgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen gute Nachrichten: • der Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer als Sachbezug wurde von
Gute Nachrichten
![Gute Nachrichten Gute Nachrichten](https://jhl-unternehmensberatung.de/wp-content/uploads/2023/03/bkv_bis-50-E-steuerfrei-750x350.jpg)
Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 040 73506398
Am 01. Januar 2022 gab es seitens des Gesetzgebers für Arbeitsgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen gute Nachrichten: • der Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer als Sachbezug wurde von