Am 01. Januar 2022 gab es seitens des Gesetzgebers für Arbeitsgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen gute Nachrichten:
• der Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer als Sachbezug wurde von 44 € auf 50 € pro Monat erhöht
• Arbeitgeber können ab dem genannten Datum ihren Mitarbeitern in diesem Rahmen auch eine betriebliche Krankenversicherung als steuerfreien Sachbezug gewähren
Die Vorteile liegen auf der Hand: Arbeitnehmer können von einem erweiterten Leistungsspektrum profitieren, ohne dass sie zusätzliche Versicherungsbeiträge zahlen müssen.
Stattdessen übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge zur BKV und kann diese als steuerlich absetzbaren Betriebsaufwand geltend machen.
Beeindruckende Zahlen
In der Zeit von 2018 bis 2021 haben bereits rund 1,6 Millionen Beschäftigte von dem Angebot einer bKV profitiert. Es wird erwartet, dass diese Zahl unter den neuen steuerlich begünstigten Rahmenbedingungen rasch ansteigen wird.
Für den Arbeitgeber bietet die bKV den Vorteil einer längerfristigen Bindung seiner Mitarbeiter an das Unternehmen. Sie ist somit ein wichtiger Faktor bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften.