Im Februar 2022 haben wir unter der Überschrift „Gute Nachrichten“ auf die Möglichkeit für Unternehmer hingewiesen, ihren Mitarbeitern im Rahmen eines steuerfreien Sachbezuges bis 50
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Im Februar 2022 haben wir unter der Überschrift „Gute Nachrichten“ auf die Möglichkeit für Unternehmer hingewiesen, ihren Mitarbeitern im Rahmen eines steuerfreien Sachbezuges bis 50