Im Februar 2022 haben wir unter der Überschrift „Gute Nachrichten“ auf die Möglichkeit für Unternehmer hingewiesen, ihren Mitarbeitern im Rahmen eines steuerfreien Sachbezuges bis 50
Ihr „Ass im Ärmel“ als TOP-Arbeitgeber
Das Problem gibt es nicht erst seit gestern. In vielen Branchen und Regionen gibt es nicht genug qualifizierte Arbeitskräfte, um die spezifischen Anforderungen der Unternehmen
Gute Nachrichten
Am 01. Januar 2022 gab es seitens des Gesetzgebers für Arbeitsgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen gute Nachrichten: • der Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer als Sachbezug wurde von